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Der Artikel wurde am 20.10.2018 veröffentlicht.


Das Mikwehaus in Busenberg – Ein Jahr nach dem Abriss

Von Otmar Weber



Bis vor einem Jahr haben Südwestpfalz und Wasgau mit dem Mikwehaus in Busenberg ein Alleinstellungsmerkmal in der Pfalz besessen. Im Wasgau war noch das gesamte jüdische Ambiente auf engstem Raum erhalten. In Dahn die Synagoge und die jüdische Schule, in Busenberg zwei jüdische Schulen, der jüdische Friedhof und das Mikwehaus. Mit dem Abriss der Mikwe am 21. Oktober 2017 wurde nicht nur das einzige erhaltene Mikwehaus in der Pfalz, sondern ein einmaliges jüdisches Ensemble zerstört.

Schon 2005 waren sich das Landesamt für Denkmalpflege (Außenstelle Speyer, Herr Dr. Schulz) und die Untere Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Pirmasens (Herr Marine) einig, dass eine Unterschutzstellung des Mikwehauses nicht in Frage kommt, da das vorhandene Gebäude nicht mehr sanierungswürdig sei.
Am 27.09.2017 wurde Herr Meigel, der Besitzer des Gebäudes, von der Kreisverwaltung (Bauamt) schriftlich aufgefordert, das Gebäude freiwillig zu sanieren oder den Abriss vorzunehmen, da das Gebäude in seinem baufälligen Zustand eine Gefährdung der Öffentlichkeit darstelle. Dem Besitzer wurde zur Auflage gemacht, dass der Abriss nur bis zu dem vorhandenen Sandsteinsockel durchgeführt werden darf. Der Sockel muss erhalten bleiben und es darf nicht in die Tiefe gegangen werden, da dort die eigentliche Mikwe vermutet wird.
In der Folgezeit versuchte Herr Martini von der Unteren Denkmalschutzbehörde der Kreisverwaltung Pirmasens Herrn Meigel zu bewegen, einer Sondierung (Grabung) auf dem Mikwe-Gelände zuzustimmen.

Herr Martini verhandelte diesbezüglich mit Herrn Schulz vom Landesamt für Denkmalschutz in Speyer. Das Landesamt für Denkmalschutz erklärte sich bereit, die Kosten für eine Sondierung zu übernehmen. Herrn Meigel wären keine Kosten entstanden.
Ende 2017 gab Herr Meigel die Erlaubnis für eine Sondierung auf dem Mikwegelände. Diese Zusage gegenüber dem Landesamt für Denkmalspflege in Speyer hat er jedoch im Februar 2018 wieder zurückgenommen. Eine Sondierung konnte nicht vorgenommen werden, da, so die Auskunft der Unteren Denkmalsbehörde, eine Grabung nur mit Zustimmung des Besitzers vorgenommen werden darf. Seit dem Abriss vor einem Jahr hat sich in der Sache nichts getan. Eine angekündigte Sondierung wurde bis zum heutigen Tag nicht vorgenommen. Die Ruine ist in einem trostlosen Zustand. Herr Peter Spitzer, der Erste Kreisbeigeordnete, hat sich bereit erklärt, mit Herrn Meigel nochmals ins Gespräch zu kommen. Er soll Herrn Meigel verdeutlichen, dass ihm bei einer Sondierung keine Kosten entstehen und dass er das Gelände baulich nur nutzen kann, wenn vorher eine Sondierung stattgefunden hat. Es bleibt zu hoffen, dass es Herrn Spitzer gelingt, Herrn Meigel von einer Sondierung zu überzeugen.



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