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Dahn, den 03.09.2018


Der jüdische Friedhof in Busenberg
– Die zentrale Begräbnisstätte der Juden im Wasgau

Von Otmar Weber



Wie wird die Pflege jüdischer Friedhöfe finanziert ?

• In dem sogenannten Wiedergutmachungsabkommen vom September 1952 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Staat Israel (Bundeskanzler Konrad Adenauer und Außenminister Moshe) wurde die Pflege der jüdischen Friedhöfe nicht berücksichtigt.

• Das Versäumte wurde fünf Jahre später nachgeholt. Auf der Grundlage einer Vereinbarung vom 21. Juni 1957 zwischen Bund, Ländern und jüdischen Organisationen wurde die Sicherung und Betreuung der pflegeverwaisten jüdischen Friedhöfe geregelt. Danach finanzieren Bund und Länder die Pflege je zur Hälfte mit einem bestimmten qm-Pauschbetrag. Dieser Pauschbetrag kann in den einzelnen Bundesländern verschieden hoch sein und wurde in den zurückliegenden Jahren moderat erhöht.

• Die oberste Landesbehörde hat die Verantwortung für die Durchführung der dauernden Betreuung der jüdischen Friedhöfe unter maßgeblicher sachkundiger Mitwirkung des jüdischen Landesverbandes.

• Die jüdischen Friedhöfe in der Pfalz werden jährlich von einem Experten/Beauftragten der Jüdischen Kultusgemeinde der Rheinpfalz besucht und begutachtet. Das Gutachten wir an die ADD nach Trier weitergeleitet. - Herr Slava Jaroslow Nechitaglo ist z.Z. der Experte.

• Im Land Rheinland-Pfalz wurde diese Aufgabe der Bezirksregierung (heute ADD) übertragen, wobei gleichzeitig festgelegt wurde, dass die Durchführung der erforderlichen Maßnahmen durch die Gemeinden erfolgt, in deren Gebiet der jüdische Friedhof liegt. In Rheinland-Pfalz ist dafür der Runderlass des Ministeriums des Innern vom 31.03.1958 (MinBl. S. 211) maßgebend.

• In der Praxis werden von der Bezirksregierung (heute ADD) jährlich Pauschbeträge an die Kreisverwaltungen zur Betreuung jüdischer Friedehöfe angewiesen und diese überweisen einen Pauschbetrag pro qm Friedhofsfläche an jede Gemeinde, in der ein jüdischer Friedhof vorhanden ist. In der Pfalz gibt es ca. 83 jüdische Friedhöfe (Albisheim an der Pfrimm bis Zweibrücken).

• Der aktuelle Pauschbetrag pro qm Friedhofsfläche beträgt im Jahre 2018 in Rheinland-Pfalz 1,20 Euro.



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