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Dahn im August 2000


Wasyl Pawlyk 1943 in Bundenthal wegen Rassenschande erhängt

Von Otmar Weber



Der 8. Mai 1945 ist für viele der Tag der Befreiung. Zumindest die Millionen Ost- und Fremdarbeiter, die in ganz Deutschland zur Zwangsarbeit verpflichtet waren, haben sich befreit gefühlt. Auch in den Wasgaudörfern waren Ost- und Fremdarbeiter eingesetzt. Viele von ihnen haben die Befreiung nicht erlebt, da sie zuvor durch Krankheit, Hunger, Entkräftung, Luftangriffe und Ermordung umgekommen sind. So hat auch der Fremdarbeiter Wasyl Pawlyk, der in Bundenthal gearbeitet hat, seine ukrainische Heimat nicht mehr wieder gesehen, weil er wegen "Rassenschande" angeklagt, öffentlich durch den Strang hingerichtet worden ist.
Die Staatspolizeistelle (STAPO) Neustadt/W. übermittelt in dem geheimen Fernschreiben (FS) Nr. 1149 vom 30.03.1943 an die STAPO Saarbrücken detaillierte Anweisungen. Danach ist die Exekution des polnischen Zivilarbeiters ukrainischen Volkstums, Wasyl Pawlyk, geb. am 4.4.1914 in Pidlysia, Kreis Zlocz, im Gemeindewald Bundenthal, ein Kilometer südlich von Bundenthal, Kreis Pirmasens, durchzuführen. Die Exekution ist von den polnischen Festhaltehäftlingen, Jan W. und Josef W., zu vollziehen. In dem FS heißt es weiter: Die erforderlichen Vorbereitungen sind getroffen. Zur Durchführung der Absperrmaßnahmen stehen Gendameriebeamte zur Verfügung. Die Übernahme der Leiche durch die Anatomie Heidelberg ist zugesagt. Der Landrat und der zuständige Kreisleiter der NSDAP wurden entsprechend verständigt.

Der Anmarsch zur Richtstätte erfolgte über Homburg, Zweibrücken Pirmasens, Kaltenbach, Hinterweidenthal, Dahn, Bundenthal. Als Treffpunkt wurde der Ortseingang von Hinterweidenthal bei der Straßenabzweigung nach Dahn am 31.03.1943 um 10.45 Uhr vereinbart. Sollte um 11.30 niemand von der STAPO Saarbrücken am Exekutionsort eingetroffen sein, dann würde SS-Obersturmführer L. die Exekution durchführen.
Im geheimen Abschlußbericht heißt es dazu im sachlichen Amtsdeutsch: Die Exekution des Wasyl Pawlyk ist am 31. März 1943, um 11.30 Uhr am Tatort durchgeführt worden. Der Exekution wohnten SS-Obersturmführer und Kriminalkommissar L. und Bezirksarzt Dr. B. als Amtsarzt ( und außerdem Zuschauer d.V.) bei. Die Exekution erfolgte durch die polnischen Festhaltehäftlinge Jan W. und Josef W. Besondere Vorkommnisse waren nicht zu verzeichnen. Dem RSHA (Reichsicherheitshauptamt) ist unter dem 5.4.1943 - B. Nr. 189/43 II E (9) - mit FS Bericht über die Durchführung der Exekution erstattet worden. Der Originalvorgang ist am 5.4.1943 an die Außenstelle Neustadt a.d. Weinstraße zurückgegeben worden.
Ein Menschenleben war ausgelöscht. Es war brutaler Mord an dem neunundzwanzigjährigen ukrainischen Zwangsarbeiter Wasyl Pawlyk, der vor zweiundfünfzig Jahren im Bundenthaler Wald gehängt wurde.


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